Anmeldung für Patent,
Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster
in Taiwan
I. Anforderungen bezüglich der Neuheit
1. Der Inhalt der Patentanmeldung darf nicht vor der Antragstellung veröffentlicht werden.
2. Ein Patent kann unter Inanspruchnahme der Priorität angemeldet werden. Es ist daher erforderlich, die Patentanmeldung in Taiwan innerhalb von einem Jahr nach der ersten ursprünglichen Anmeldung einzureichen.
II. Allgemeine Anforderungen
1. Der volle Name, die Nationalität und die Anschrift des Anmelders sind anzugeben. Wenn der Anmelder eine Gesellschaft ist, muß der Name eines Repräsentanten angegeben werden, der ermächtigt ist, im Namen der Gesellschaft zu handeln. Der volle Name und die Nationalität des Erfinders sind anzugeben.
2. Wenn die Priorität in Taiwan beansprucht wird, sollen das Anmeldedatum und die Anmeldenummer sowie der Name des bereffenden Landes bezüglich der ersten Patentanmeldung angegeben werden.
III. Erforderliche Dokumente und Daten
1. Vollmacht: die Unterschrift des Anmelders ist ausreichend.
2. Prioritätsbeleg ist nachzureichen, wenn die Priorität beansprucht wird.
*Für die Anmeldung von Erfindungen (20 Jahre) und Gebrauchsmustern (10 Jahre).
3. Patentbeschreibung und Ansprüche(Specification and Claims) in deutscher oder englischer Sprache. Die Patentschrift wird von unserem Büro aus dem Englischen oder Deutschen ins Chinesische übersetzt.
4. Zusammenfassung (Abstract) über die Erfindung/das Gebrauchsmuster
5. Zeichnungen (Drawings)
*Für die Anmeldung von Geschmacksmustern (Design, 12 Jahre)
3. Kurze Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Geschmacksmusters (Design) in chinesischer Sprache.
4. Zeichnungen oder Fotos, auf denen die sechs verschiedenen Ansichten (d.h. Ansicht von vorn, hinten, oben, unten, rechts und links) und die perspektivische Ansicht des Geschmacksmusters dargestellt sein müssen.
IV. Anmerkung
1. Die Dokumente “Vollmacht” und “Prioritätsbeleg” können innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Anmeldung nachgereicht werden. Im Falle einer dringlichen Anmeldung dürfen wir Sie freundlichst bitten, uns die obengenannten Daten III. 3, 4 und 5 per E-mail zu übermitteln.
2. Jeder kann innerhalb von drei Jahren nach dem Tag der Anmeldung einen Prüfungsantrag stellen.